Verfassung

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Verfassungsänderung der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Im November 2013 hat die 24. Landessynode der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers einstimmig beschlossen, die Verfassung zu ergänzen und den besonderen Bezug zum Judentum aufzunehmen.

Der Wortlaut der Verfassungsänderung ist im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 6/2013, S. 183, veröffentlicht:

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
 

I. Gesetze und Verordnungen
Nr. 60 8. Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Vom 17. Dezember 2013

Die Landessynode hat mit Zustimmung des Kirchensenates das folgende Kirchengesetz beschlossen:

§ 1

Die Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in der Fassung vom 1. Juni 1971 (Kirchl. Amtsbl. S. 189), zuletzt geändert durch das 7. Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers vom 11. Juni 2013 (Kirchl. Amtsbl.S. 79), wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Absatz 2 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Zeugnis, Mission und Dienst erfolgen in Gemeinschaft mit anderen christlichen Kirchen und im Zeichen der Treue Gottes zum jüdischen Volk.“

2. In Artikel 4 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Die Landeskirche ist durch Gottes Wort und Verheißung mit dem jüdischen Volk verbunden. Sie achtet seine bleibende Erwählung zum Volk und Zeugen Gottes. Im Wissen um die Schuld unserer Kirche gegenüber Juden und Judentum sucht die Landeskirche nach Versöhnung. Sie fördert die Begegnung mit Juden und Judentum.“

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Hannover, den 17. Dezember 2013
Der Kirchensenat der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
M e i s t e r